Datenschutz: Für viele unbemerkt ist am 24.02.2016 ein neues Gesetz in Kraft getreten, das helfen soll, Datenschutzverstöße im Netz besser zu verfolgen und Verbraucher vor unseriösen Unternehmen zu schützen.
Wie immer bei solchen Gesetzesänderungen bedeutet das aber auch, dass nun fast jeder Webseitenbetreiber ohne korrekte Datenschutzerklärung sofort abgemahnt werden kann.
Bitte prüfen Sie den Hinweis zum Datenschutz auf Ihrer Website.
Dabei sind folgende Punkte sehr wichtig, die leider viele meiner Kollegen noch immer nicht in den von ihnen durchgeführten Relaunches aufgenommen haben:
Datenschutz braucht einen eigenen Link.
Ein verstecken des Datenschutzes im Impressum ist nicht zulässig. (Quelle: RAin Lachmann)
Wen betrifft die Gesetzesänderung
Jeden Webseitenbetreiber. Das heißt, nicht nur Unternehmer und Online-Shops, sondern auch Personen, die PRIVAT eine Webseite betreiben.
Das muss in der Datenschutzerklärung geregelt sein
Der Datenschutz muss einen Hinweis darauf geben, dass personenbezogene Daten geschützt werden. Das sind natürlich an vorderster Fron Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail etc.
Hinzu kommen zahlreiche weitere Daten, wie z.B. seine IP-Adresse in den Server-Logs, Facebook-Anbindungen oder Google-Analytics (ebenso Piwik, etracker und so weiter).
Geklärt sein muss auch, was mit den Daten passiert. Werden diese an UPS weitergegeben, weil ein Paket ausgeliefert werden soll? Was geschieht mit den Daten aus Anfrageformularen? Wer wird mit den Daten aus einem Gewinnspiel beliefert (zu Werbezwecken weitergegeben oder an einen Dienstleister, der die Gewinnvergabe regelt?) und so weiter.
Auszug aus den zu behandelnden Themen
Berücksichtigt werden müssen (Auszug, Quelle eRecht24)
- Allgemeine Datenschutzerklärung
- Nutzung von etracker
- Nutzung von Facebook
- Nutzung von Google Analytics
- Nutzung von Google +1
- Nutzung von Google Adsense
- Nutzung von Google Anayltics Remarketing
- Nutzung von Instagram
- Nutzung von LinkedIn
- Nutzung von Pinterest
- Nutzung von Piwik
- Nutzung von Tumblr
- Nutzung von Twitter
- Nutzung von Xing
- Nutzung von Amazon Partnerprogramm
- Hinweis zu Auskunft, Löschung, Sperrung
- Nutzung von Server-Log-Dateien
- Nutzung von Cookies
- Nutzung von Kontaktformular
- Widerspruch gegen Werbe-E-Mails
- Nutzung von Newsletterversand
- Nutzung von Nutzerregistrierung
- Datenübermittlung – Online-Shops & Händler (mit Warenversand)
- Datenübermittlung – Dienstleister, die online Verträge schließen (ohne Warenversand)
- Datenschutzerklärung zum Verarbeiten von Kunden- und Vertragsdaten
Was müssen Sie tun?
Überprüfen Sie Ihre Datenschutzseite und -inhalte, idealerweise durch einen Rechtsanwalt.
Kleinere Seiten können ohne weiteres den Mustertextgenerator für Datenschutz verwenden (Quelle: eRecht24). Shopbetreibern sollten unbedingt eine professionelle Beratung einholen.
Kann man überhaupt abgemahnt werden?
Bisher war umstritten, ob Datenschutzverstöße über das Wettbewerbsrecht abgemahnt werden können. Unternehmen hatten aber bereits bislang im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), dem Telemediengesetz (TMG) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), aber auch dem Urheber- und Markenrecht (UrhG und MarkenG) eine Fülle an Ansatzpunkten, wenn Konkurrenten abgemahnt werden sollten, weil diese sich einen Wettbewerbsvorteil verschafften.
Jetzt gibt es aber eine explizite Änderung, denn nun steht ausdrücklich im Gesetz, dass ein Datenschutzverstoß auch abgemahnt werden kann.
Deshalb:
Bedenken Sie, dass Mustertexte immer nur Mustertexte sind und bleiben.
Einen guten Start in den März und hoffentlich eine abmahnfreie Zeit
PS: Wir sind keine Anwälte, daher können wir leider keine Rechtsberatung vornehmen
Weitere Informationen
Ralf Seybold ist einer der anerkanntesten SEO Experten in Deutschland. Er ist Inhaber der Premium SEO Agentur SEYBOLD – Agentur für Sichtbarkeit, Begründer des Sichtbarkeitsmanagements, IT Professional seit 1989, Internet Professional seit 1998. Regelmäßig gehört sein Unternehmen zu den Top 100 SEO Dienstleistern. Zahlreiche Auszeichnungen und Preise, sein Engagement als Speaker auf verschiedenen Konferenzen, sowie seine Arbeit als Contributor bei semrush, ahrefs, Link Research Tools und SpringerGabler haben ihm eine entsprechende Reputation eingebracht.
Ralf Seybold ist Autor verschiedener Publikationen, regelmäßig Experte bei SEMRUSH Site Clinics, IMPULSE – Das Unternehmermagazin, Experte bei Website Boosting, Speaker z.B. SEOCAMPIXX 2019, 2020, 2022; Verschiedene Preise und Auszeichnungen für Dienstleistungen und Produkte; Verfügbar als Consultant, Dienstleister und für Seminare, Vorträge