Die Digitalisierungs-Förderungen sind für viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein entscheidender Schritt, um Investitionen in moderne Technologien, Prozesse und digitale Maßnahmen finanziell abzusichern. In Deutschland gibt es dafür sowohl bundesweite BAFA Förderungen als auch spezielle Förderprogramme zur Digitalisierung der einzelnen Bundesländer.
Der wichtigste Unterschied: Während die BAFA Förderung als staatliches Programm bundesweit gilt und häufig Beratungsleistungen oder energieeffiziente Maßnahmen unterstützt, stellen die Bundesländer eigene Fördermittel für regionale Unternehmen bereit. Diese Programme unterscheiden sich in Höhe des Zuschusses, förderfähigen Vorhaben und den zuständigen Institutionen wie Landesbanken oder Ministerien.
Unter den Förderprogrammen zur Digitalisierung verdient die L-Bank in Baden-Württemberg besondere Aufmerksamkeit. Als Agentur mit Sitz in diesem Bundesland können wir auf umfangreiche Erfahrung mit diesem Programm zurückgreifen und lokale Unternehmen gezielt bei der Beantragung begleiten.
Als Agentur unterstützen wir nicht nur bei der Auswahl des passenden Förderprogramms, sondern auch bei der Antragstellung. Von der Identifizierung förderfähiger Maßnahmen über die Einreichung des Förderantrags bis hin zur Dokumentation – wir begleiten jedes Vorhaben von Anfang an. So erhöhen sich die Chancen auf eine erfolgreiche Bewilligung und der maximal mögliche Zuschuss kann gesichert werden.
Die BAFA Förderung ist eines der zentralen bundesweiten Programme zur finanziellen Unterstützung der Digitalisierungs-Förderungen in Deutschland. Träger ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Ziel des Programms ist es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe dabei zu unterstützen, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch gezielte Digitalisierungsmaßnahmen auszubauen.
Gefördert werden insbesondere Beratungsleistungen, die den Einstieg in die Digitalisierung erleichtern oder bestehende Prozesse effizienter gestalten. Dazu gehören zum Beispiel die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie, die Einführung neuer IT-Systeme, Prozessoptimierungen oder Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit.
Im Unterschied zu den Förderprogrammen der Bundesländer gilt die BAFA Förderung deutschlandweit und ist daher unabhängig vom Unternehmensstandort relevant. Damit stellt sie eine wichtige Ergänzung zu den regionalen Förderprogrammen zur Digitalisierung dar, die sich in Höhe des Zuschusses, förderfähigen Vorhaben und den zuständigen Institutionen unterscheiden.
Neben der bundesweiten BAFA Förderung stellen die einzelnen Bundesländer eigene Förderprogramme zur Digitalisierung bereit. Diese Digitalisierungs-Förderungen sind speziell auf die regionalen Bedürfnisse zugeschnitten und unterscheiden sich hinsichtlich der Förderhöhe, der förderfähigen Maßnahmen und der zuständigen Institutionen wie Landesbanken oder Ministerien.
Damit Unternehmen einen schnellen Überblick erhalten, haben wir die Programme aller Bundesländer in einer Tabelle zusammengefasst. Dort sind die wichtigsten Eckpunkte wie Förderart, maximaler Zuschuss und zuständige Stellen auf einen Blick erkennbar. Bitte beachten Sie, dass die Angaben den Stand September 2025 widerspiegeln. Da Förderprogramme jederzeit angepasst oder geändert werden können, sollten die Details stets auf den jeweiligen offiziellen Seiten überprüft werden.
Im Anschluss finden Sie zu jedem Bundesland detaillierte Informationen in den jeweiligen Abschnitten.
| Bundesland | Programm | Zuschuss | Zuständigkeit |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Digitalisierungsfinanzierung | 5 % Tilgungszuschuss (KMU, bei Stufe 2/3) | L-Bank |
| Bayern | Digitalbonus Bayern | Standard: bis 7.500 € Plus (Innovationsvariante): bis 30.000 € | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Antrag über die Bezirksregierung Bayern |
| Berlin | Aktuell kein Digitalisierungsprogramm | ||
| Brandenburg | Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital) | Beratung: bis 50.000 € · Implementierung: bis 250.000 € · Schulung: bis 50.000 € (je bis 50 %) | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE); Durchführung: ILB |
| Bremen | Digitaler Mittelstand (Förderung von Digitalisierungsvorhaben in KMU) | bis 17.000 € Zuschuss · 40 % (Kleinst/kleine, Solo/Freiberuflich), 30 % (mittlere Unternehmen) | BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven (in Zusammenarbeit mit der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) |
| Hamburg | Hamburg Digital (Module: Check & Invest) | Check: 50 % bis 7.500 € · Invest: 30 % bis 17.000 € | IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank) |
| Hessen | Digi-Zuschuss Hessen | bis zu 10.000 € | Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums |
| Mecklenburg-Vorpommern | Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern | bis 50.000 € (bis 50 %; Mindestinvestition 30.000 €) | Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV · Projektträger: TBI |
| Niedersachsen | Digitalbonus.Niedersachsen – innovativ | bis 50.000 € (kleine: bis 35 %, mittlere: bis 20 %; Bagatellgrenze 3.000 €) | Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen – NBank (Abwicklung) |
| Nordrhein-Westfalen | Mittelstand Innovativ & Digital (MID) | bis zu 15.000 € Zuschuss (je nach Modul) | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW |
| Rheinland-Pfalz | Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI-EFRE) | bis zu 5 Mio. € Investitionsvolumen; Zuschussanteil: 20 % für kleine Unternehmen, 10 % für mittlere Unternehmen | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Implementierung über ISB |
| Saarland | DigitalInvest KMU | bis 20.000 € (Basis max. 12.500 €, Plus max. 20.000 €; Fördersatz 50 % klein / 30 % mittel) | MWIDE Saarland |
| Sachsen | Digitalisierung Zuschuss (EFRE) – Heranführungs- & Transformationsprojekte | Heranführung: bis 6.000 € (60 % von 10.000 €, mit Tarifbonus bis 7.000 €) · Transformation: Kleinst/kleine bis 30.000 € (50 % von 60.000 €, mit Tarifbonus bis 36.000 €) / mittlere bis 35.000 € (35 % von 100.000 €, mit Tarifbonus bis 45.000 €) | SMWA; Abwicklung: Sächsische Aufbaubank (SAB) |
| Sachsen-Anhalt | DIGITAL INNOVATION (Programm „Digital And Creative Economy“) | bis 70.000 € Zuschuss (bis 50 % der förderfähigen Ausgaben; Bagatellgrenze 3.000 €; Berateranteil max. 6.000 €) | Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt; Abwicklung: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) |
| Schleswig-Holstein | Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU) – Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 | Modul Beratung: 40 % bis 20.000 € · Modul Umsetzung: 40 % bis 200.000 € (zuwendungsfähige Ausgaben) | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus · Bewilligung: WTSH |
| Thüringen | Digitalbonus Thüringen | bis 15.000 € (bis zu 50 %; zuwendungsfähige Ausgaben 5.000–150.000 €; max. 2 Anträge) | Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG); Abwicklung: Thüringer Aufbaubank (TAB) |
Programm: Digitalisierungsfinanzierung
Träger: L-Bank Baden-Württemberg
Förderart: Zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss (je nach Förderstufe)
Was wird gefördert:
Förderhöhe:
Stand: 01.07.2025
Besonderheit: Die bisherige „Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante“ ist am 30.06.2025 ausgelaufen. Seit 01.07.2025 gilt ausschließlich die Digitalisierungsfinanzierung.
Antragstellung: Über die Hausbank (Programmseite der L-Bank beachten).
Weitere Infos: Zur L-Bank Digitalisierungsfinanzierung
Programm: Digitalbonus Bayern
Träger: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Förderart: Zuschuss (kein Darlehen)
Was wird gefördert:
Förderhöhe:
Stand: 01.07.2024 – 31.12.2027
Besonderheit: Standard- und Plus-Variante können nicht gleichzeitig beantragt werden. Jede Variante ist pro Unternehmen und Förderbereich nur einmal nutzbar.
Antragstellung: Über die zuständige Bezirksregierung in Bayern (Online-Antrag; ab Mai 2025 ausschließlich über ELSTER-Unternehmenskonto).
Mehr zum Programm >
Aktuell keine Förderung zur Digitalisierung
Programm: Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital)
Träger: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE); Durchführung: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderart: Zuschuss (Anteilsfinanzierung, nicht rückzahlbar)
Was wird gefördert:
Förderhöhe:
Stand/Laufzeit: Richtlinie seit 07.03.2024 (EFRE-Periode 2021–2027)
Besonderheit: Obligatorisches Beratungsgespräch vor Antragstellung. Antragstellung vor Vorhabensbeginn; projektspezifische Durchführungsfristen je Modul (typisch: Beratung/Schulung bis 6 Monate, Implementierung bis 24 Monate).
Antragstellung: Elektronisch über das ILB-Kundenportal nach fachlicher Beratung.
Programm: Digitaler Mittelstand – Förderung von Digitalisierungsvorhaben in KMU
Träger: BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven (mit der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation)
Förderart: Zuschuss (Anteilsfinanzierung, nicht rückzahlbar)
Was wird gefördert:
Förderhöhe:
Besonderheit: Start der Antragstellung am 17.07.2023; Beginn des Vorhabens erst nach Bewilligung. Nicht förderfähig u. a.: Standard-Hard-/Software für Büroausstattung, reine Ersatzbeschaffungen ohne technische Weiterentwicklung, reine Webseiten/Marketing-Maßnahmen, Personalkosten/Eigenleistungen, laufende Betriebskosten. Qualifizierungsanbieter müssen entsprechend zertifiziert/akkreditiert sein (z. B. ISO 27001, AZAV oder Autorisierung „go-digital“).
Antragstellung: Elektronisch über das Förderportal; zusätzlich unterschriebene Unterlagen bei der BAB einreichen; Bearbeitung in Reihenfolge des Eingangs.
Stand/Laufzeit: Seit 17.07.2023 – laufend (vorbehaltlich verfügbarer Mittel)
Programm: Hamburg Digital (Module: Check & Invest)
Träger: IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank)
Förderart: Zuschuss (nicht rückzahlbar) – Check = Beratungszuschuss, Invest = Investitionszuschuss
Was wird gefördert:
Förderhöhe:
Stand/Laufzeit: seit 2021 – laufend (Konditionen Stand 2025)
Besonderheit: Module unabhängig nutzbar; Antragstellung vor Vorhabensbeginn. Investitionen müssen dem Betrieb in Hamburg zugeordnet sein; Ersatzbeschaffungen ohne digitalen Mehrwert ausgeschlossen.
Antragstellung: Elektronisch über das IFB-eAntragsportal (separate Anträge für Check und Invest)
Hinweis (separates Darlehensprogramm): Hamburg-Kredit Digital: Darlehen 25.000 € – 2,5 Mio. €; Zuschuss bis 12 % (max. 20.000 €); Hausbankverfahren
Programm: DIGI-Zuschuss Hessen
Träger: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) im Auftrag des HMWEVW
Förderart: Zuschuss (nicht rückzahlbar)
Was wird gefördert:
Förderhöhe:
Stand: 01.01.2024 bis 31.12.2027
Besonderheit: Antragstellung in zeitlich begrenzten Förderaufrufen („Tranchen“) – Mittel oft schnell ausgeschöpft. Pro Unternehmen ein Antrag pro Aufruf.
Antragstellung: Online über das Portal der WIBank zum jeweiligen Antragsstichtag.
Programm: Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern
Träger: MWITA MV; Projektträger TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH
Förderart: Zuschuss (Anteilsfinanzierung, nicht rückzahlbar)
Was wird gefördert:
Förderhöhe:
Stand/Laufzeit: Projektskizzen 01.07.2024 – 31.10.2025 (Stufe 1)
Besonderheit: Standardhardware/-software ausgeschlossen. Zweistufig: 1) Projektskizze, 2) formaler Antrag nach Aufforderung. Vorhabensbeginn erst nach Abschluss; Betriebsstätte/Niederlassung in MV erforderlich.
Antragstellung: Stufe 1 per E-Mail (Ist/Soll, Ziel, Investitionen/Kosten); Stufe 2 nach Auswahl.
Programm: Digitalbonus.Niedersachsen – innovativ
Träger: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen; Durchführung: NBank
Förderart: Zuschuss (Anteilsfinanzierung, nicht rückzahlbar)
Was wird gefördert:
Förderhöhe:
Wer ist antragsberechtigt: KMU der gewerblichen Wirtschaft/Handwerk in Niedersachsen; zusätzlich Life Sciences/eHealth, kleine freiberufliche Planungsbüros digitales Bauen
Besonderheit: Deutlicher Digitalisierungsfortschritt/Innovationsgehalt erforderlich. Nicht förderfähig u. a.: IKT-Grundausstattung, Ersatzbeschaffungen, Leasing/Mieten, Personalausgaben, Beratungen, Online-Marketing. Antrag vor Vorhabensbeginn; De-minimis.
Antragstellung: Elektronisch über das NBank-Portal; Start der Maßnahme erst nach Bewilligung.
Programm: Mittelstand Innovativ & Digital (MID)
Träger: MWIKE NRW
Förderart: Zuschuss (nicht rückzahlbar), modulbasiert
Was wird gefördert:
Förderhöhe: Je nach Modul: Zuschüsse zwischen 5.000 € und 15.000 €; Förderquote bis 80 % (abhängig von Sitz/Modul). Mindestinvestition modulabhängig (z. B. 5.000 € bei Digitalisierung).
Stand: Förderrichtlinie seit 01.07.2021, Laufzeit bis 31.12.2027
Besonderheit: Verschiedene Module kombinierbar, nicht gleichzeitig für denselben Zweck.
Antragstellung: Online über das Förderportal des Landes NRW. RW)
Programm: Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI-EFRE)
Träger: MWVLW RLP; Durchführung: ISB
Förderart: Zuschuss (nicht rückzahlbar)
Was wird gefördert:
Förderhöhe: 20 % (kleine Unternehmen), 10 % (mittlere); höchstes Investitionsvolumen: bis 5 Mio. €; Mindestinvestition: 250.000 € (kleine) / 500.000 € (mittlere)
Stand: EFRE-Periode 2021–2027
Besonderheit: Antrag vor Vorhabensbeginn; Durchführung i. d. R. binnen 36 Monaten; bestimmte Branchen ausgeschlossen.
Antragstellung: Über das elektronische Kundenportal der ISB vor Vorhabensbeginn.
Programm: DigitalInvest KMU
Träger: MWIDE Saarland
Förderart: Zuschuss (Anteilsfinanzierung, nicht rückzahlbar)
Was wird gefördert:
Förderhöhe:
Stand/Laufzeit: 01.01.2025 – 31.12.2028
Besonderheit: Antrag vor Vorhabensbeginn; Bewilligungszeitraum i. d. R. 12 Monate; Zweckbindungsfrist 3 Jahre; keine Kumulation für gleiche Ausgaben; Leiharbeitsquote-Regel (Kürzung/Ausschluss).
Antragstellung: Elektronisch über das Land-Serviceportal; Start Online-Antrag ab Februar 2025 (laufend).
Programm: Digitalisierung Zuschuss (EFRE) – Heranführungs- & Transformationsprojekte
Träger: SMWA; Durchführung: Sächsische Aufbaubank (SAB)
Förderart: Zuschuss (Anteilsfinanzierung, nicht rückzahlbar)
Was wird gefördert:
Förderhöhe:
Stand/Laufzeit: EFRE-Periode 2021–2027
Besonderheit: Tarifbonus +10 PP bei Tarifbindung/tarifgleicher Vergütung. Antrag vor Vorhabensbeginn (Start erst nach Antragstellung). Zweckbindungsfrist: 3 Jahre.
Antragstellung: Elektronisch über das SAB-Förderportal; Nachweis Digitalisierungsfortschritt (Soll/Ist) erforderlich.
Programm: DIGITAL INNOVATION (Programm „Digital And Creative Economy“)
Träger: MWL Sachsen-Anhalt; Durchführung: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Förderart: Zuschuss (Anteilsfinanzierung; Vergabe im Wettbewerbsverfahren)
Was wird gefördert:
Förderhöhe: Bis 50 %; maximal 70.000 € Zuschuss; Bagatellgrenze: Förderbetrag < 3.000 € wird nicht gewährt; Beraterleistungen max. 6.000 €; Projektlaufzeit regelmäßig bis 12 Monate
Besonderheit: Wettbewerbsrunden; Auswahl nach Ranking im Budget. Gesamtkosten ≤ 200.000 €. Derzeit: neue Anträge vorübergehend nicht möglich; 5. Runde voraussichtlich Herbst 2025. Standard-HW/SW ohne innovativen Mehrwert nicht förderfähig.
Antragstellung: Vor Vorhabensbeginn; zunächst Wettbewerbsantrag (Projektskizze), bei Auswahl formaler Antrag über die IB (Projektbeschreibung, Ausgaben-/Finanzierungsplan, Meilensteine, KMU-Erklärung). Stand: Richtlinie zuletzt 01.11.2024 geändert · Förderperiode 2021–2027
Programm: Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU) – Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027
Träger: MWVATT; Durchführung/Bewilligung: WTSH
Förderart: Zuschuss (Anteilsfinanzierung, nicht rückzahlbar)
Was wird gefördert:
Förderhöhe:
Wer ist antragsberechtigt: Kleine Unternehmen (< 50 Beschäftigte, ≤ 10 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme) mit Sitz/Betriebsstätte in SH.
Besonderheit: Beratungsunternehmen musste zum 01.10.2024 für „go-digital“ lizenziert sein (WTSH-Liste). Modul Umsetzung auch möglich nach geförderter go-digital-Beratung (letzte 18 Monate). De-minimis im Modul Umsetzung. Standard-Büro-HW/SW, Ersatzbeschaffungen, gebrauchte Geräte, Wartung sowie USt (bei Vorsteuerabzug) nicht förderfähig. Pro Unternehmen jedes Modul 1× während der Richtliniendauer.
Antragstellung: Vor Vorhabensbeginn elektronisch über das Serviceportal des Landes (Servicekonto Business mit ELSTER-Organisationszertifikat erforderlich).
Programm: Digitalbonus Thüringen
Träger: TMWWDG; Durchführung: Thüringer Aufbaubank (TAB)
Förderart: Zuschuss (Anteilsfinanzierung, nicht rückzahlbar)
Was wird gefördert:
Förderhöhe: Bis 50 %; max. 15.000 € Zuschuss; zuwendungsfähige Ausgaben mind. 5.000 €, max. 150.000 €; max. zwei Anträge je Unternehmen während der Programmlaufzeit; Bewilligungszeitraum i. d. R. 12 Monate; Vorhabensbeginn frühestens 1 Tag nach Antragseingang.
Besonderheit / Ausschlüsse (Auszug): Nicht förderfähig u. a. USt (bei Vorsteuerabzug), Eigenleistungen/Personalkosten, gebrauchte Güter, bauliche Maßnahmen, Leasing/Mietkauf/Ratenkauf (Ausnahme: spezielles Investitionsdarlehen mit Anzahlung/Sondertilgung in Zuschusshöhe), Ersatzbeschaffungen, Leistungen verbundener Unternehmen; Standard-Grundausstattung (PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Standard-Bürosoftware, einfache Webseiten) ausgeschlossen. Vorhaben in Thüringen; Konzept (Ist/Soll, Digitalisierungsfortschritt) mit Antrag; 3 Vergleichsangebote.
Antragstellung: Elektronisch über das Thüringer Förderportal an die TAB; Beginn des Vorhabens erst nach Antragseingang.
Kurzüberblick
Die L-Bank bündelt die Förderung zur Digitalisierung in einem zinsverbilligten Förderdarlehen mit möglichem Tilgungszuschuss. Zielgruppe sind vor allem KMU in Baden-Württemberg; größere mittelständische Unternehmen können finanzieren, erhalten aber keinen Tilgungszuschuss. Das Programm wird im Hausbankenverfahren beantragt.
Warum dieses Programm hier ausführlich beschrieben wird
Unsere Agentur sitzt in Baden-Württemberg und begleitet viele regionale KMU. Die L-Bank Förderung ist deshalb für unsere lokalen Kundinnen und Kunden besonders relevant – wir zeigen Ablauf, Konditionen und typische Anwendungsfälle kompakt und praxisnah.
Was wird gefördert
IT-Infrastruktur und IT-Sicherheit (Hardware, Software, Netzwerke, Cloud)
Digitale Transformation und Vernetzung von Prozessen und Systemen (Schnittstellen, Plattformen, Automatisierung)
High-End-Digitalisierung, Big-Data- und KI-Anwendungen
Vorhabensbezogene Betriebsmittel sowie projektrelevante Weiterbildungen
Drei Förderstufen
Förderstufe 1 – Basis (KMU): IT-Grundlagen, Infrastruktur, Cloud, passende Schulungen
Förderstufe 2 – Transformation: Digitale Transformation (2a), IT-Sicherheit (2b), Weiterbildungen (2c)
Förderstufe 3 – HighEnd: Großprojekte mit hohem Digitalisierungsgrad, Big-Data/KI, vertiefende Qualifizierungen
Konditionen (Auszug)
Darlehensbetrag: 25.000 € bis 5 Mio. € (für größere Mittelständler bis 25 Mio. €)
Laufzeiten: typischerweise 5, 7 oder 10 Jahre; 0–2 tilgungsfreie Jahre möglich
Zins: vergünstigt (Konditionen werden laufend angepasst)
Bereitstellungszins: abhängig von der Förderstufe; bei Stufe 1 i. d. R. nach 12 Monaten
Tilgungszuschüsse (für KMU)
Stufe 2 und 3: 5,0 % Tilgungszuschuss bis zu einem Darlehensbetrag von 250.000 €
Zusätzlich in Stufe 3: L-Bank-Zuschuss 1,0 % (3a) bzw. 2,0 % (3b)
In Stufe 1 kein Tilgungszuschuss
Kombination bestimmter Zuschüsse untereinander ist ausgeschlossen (Doppelförderung vermeiden)
Wer ist antragsberechtigt
KMU gemäß EU-Definition mit Standort in Baden-Württemberg (Tilgungszuschuss möglich)
Größere mittelständische Unternehmen (mehrheitlich privat, bis ca. 500 Mio. € Umsatz) ohne Tilgungszuschuss
Antragsschritte (Hausbankenverfahren)
Vorhaben skizzieren: Ziele, Inhalte, Kosten, Zeitplan und Zuordnung zur Förderstufe
Hausbank ansprechen: Finanzierungsgespräch und Abstimmung des Förderdarlehens
Antragstellung: Einreichung der L-Bank-Unterlagen über die Hausbank
Bewilligung abwarten: Vorhabensbeginn erst nach Zusage
Durchführung und Nachweis: Mittelabruf, Projektnachweis; Tilgungszuschuss nach erfolgreichem Abschluss
Typische Anwendungsfälle
Einführung von ERP/DMS/CRM mit System- und Datenvernetzung (Stufe 2)
Härtung der IT-Sicherheit (EDR/SOC/ISMS-Bausteine) und Notfallmanagement (Stufe 2b)
KI-Pilotprojekte in Produktion/Service, Data-Lake/Analytics-Plattformen (Stufe 3)
Checkliste Unterlagen (was erfahrungsgemäß gebraucht wird)
Projektbeschreibung mit Ist/Soll und Digitalisierungsziel
Kosten- und Finanzierungsplan, Zeit-/Meilensteinplan
Unternehmensangaben (KMU-Nachweis, Jahresabschlüsse/Planrechnung)
Beihilferechtliche Erklärungen, ggf. Angebote/Vergleichsangebote
Bestätigung der Hausbank
Wichtige Hinweise
Vorhabensbeginn: immer erst nach Antragstellung und Zusage
Zweckbindung der geförderten Investitionen beachten (typisch mehrere Jahre)
Kombinationen mit anderen Zuschüssen nur, wenn ausdrücklich zulässig
Konditionen (Zinssätze, Zuschuss-Budgets) werden regelmäßig aktualisiert – für Angebote und Kommunikation stets den aktuellen Stand prüfen
Stand und Kontext
Programmstart: 01.07.2025
Nachfolger der bis 30.06.2025 ausgelaufenen Digitalisierungsprämie Plus
Neben Zuschussprogrammen wie der BAFA Förderung und den Digitalisierungsprogrammen der Bundesländer stellt die KfW mit dem ERP-Förderkredit Digitalisierung ein zinsgünstiges Darlehen für mittelständische Unternehmen und Freiberufler bereit. Gefördert werden Digitalisierungsprojekte aller Größenordnungen – von grundlegender IT-Ausstattung bis hin zu anspruchsvollen Vorhaben mit Künstlicher Intelligenz und Big Data.
Der KfW-Kredit für die Digitalisierung eignet sich für Unternehmen, die ihre Prozesse, Systeme und Geschäftsmodelle digital weiterentwickeln möchten. Gefördert werden insbesondere:
Projekte mit Zukunftstechnologien wie Big Data und Künstlicher Intelligenz
Die Förderungen des ERP-Förderkredits Digitalisierung gliedern sich in drei Stufen:
⭐ Stufe 1 – Basisdigitalisierung
Fokus: Digitale Basisausstattung & grundlegende IT-Infrastruktur.
Gefördert: Neue Hardware, Standard-Software, Netzwerktechnik, Einführung erster Cloud-Lösungen.
Hinweis: Nur für KMU + verpflichtender KfW-Digitalisierungs-Check.
Zuschuss: Kein Zuschuss – zinsgünstiger Kredit.
🚀 Stufe 2 – LevelUp-Digitalisierung
Fokus: Digitalisierung & Automatisierung von Prozessen.
Gefördert: ERP-/CRM-Systeme, digitale Schnittstellen, Automatisierung, umfassende IT-Sicherheitsmaßnahmen, Weiterbildung & Wissenstransfer.
Zuschuss: Zuschuss bis zu 3 % des ausgezahlten Kreditbetrags.
Maximaler Zuschuss: 200.000 €.
🧠 Stufe 3 – HighEnd-Digitalisierung
Fokus: Große & hochinnovative Digitalisierungsprojekte.
Gefördert: Einsatz von KI, Big Data & Zukunftstechnologien, neue digitale Geschäftsmodelle & skalierbare Plattformen, erweiterte Sicherheits- & Datenarchitekturen.
Zuschuss:Zuschuss bis zu 5 % des ausgezahlten Kreditbetrags.
Maximaler Zuschuss: 200.000 €.
Der ERP-Förderkredit Digitalisierung richtet sich an:
Voraussetzung ist ein Sitz in Deutschland oder eine aktive Betriebsstätte in Deutschland. Für Stufe 1 gilt zusätzlich der verpflichtende KfW-Digitalisierungs-Check.
Zuschussmöglichkeiten:
Stufe 1 → kein Zuschuss
Stufe 2 → bis zu 3 % Zuschuss
Stufe 3 → bis zu 5 % Zuschuss
Hinweis: Alle Angaben können sich ändern. Die aktuellen Informationen finden Sie auf der offiziellen KfW-Website zum ERP-Förderkredit Digitalisierung (Nr. 511/512).
Wir begleiten KMU ganzheitlich bei BAFA und Landesprogrammen – von der Auswahl über die Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis. (Hinweis: Wir sitzen in Baden-Württemberg und sind lokal besonders routiniert mit der L-Bank.)
Was wir leisten
Ihr Nutzen
Wichtig