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Förderungen

Förderung Digitalisierung:  Programme im Überblick

Erfahren Sie, welche Förderprogramme zur Digitalisierung es gibt, wie hoch die Zuschüsse sind und wie wir Sie bei der Antragstellung unterstützen.

 

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Staatlich geförderte Beratung – Ihre Chance auf eine erfolgreiche Zukunft!

Die Digitalisierungs-Förderungen sind für viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein entscheidender Schritt, um Investitionen in moderne Technologien, Prozesse und digitale Maßnahmen finanziell abzusichern. In Deutschland gibt es dafür sowohl bundesweite BAFA Förderungen als auch spezielle Förderprogramme zur Digitalisierung der einzelnen Bundesländer.

Der wichtigste Unterschied: Während die BAFA Förderung als staatliches Programm bundesweit gilt und häufig Beratungsleistungen oder energieeffiziente Maßnahmen unterstützt, stellen die Bundesländer eigene Fördermittel für regionale Unternehmen bereit. Diese Programme unterscheiden sich in Höhe des Zuschusses, förderfähigen Vorhaben und den zuständigen Institutionen wie Landesbanken oder Ministerien.

Unter den Förderprogrammen zur Digitalisierung verdient die L-Bank in Baden-Württemberg besondere Aufmerksamkeit. Als Agentur mit Sitz in diesem Bundesland können wir auf umfangreiche Erfahrung mit diesem Programm zurückgreifen und lokale Unternehmen gezielt bei der Beantragung begleiten.

Als Agentur unterstützen wir nicht nur bei der Auswahl des passenden Förderprogramms, sondern auch bei der Antragstellung. Von der Identifizierung förderfähiger Maßnahmen über die Einreichung des Förderantrags bis hin zur Dokumentation – wir begleiten jedes Vorhaben von Anfang an. So erhöhen sich die Chancen auf eine erfolgreiche Bewilligung und der maximal mögliche Zuschuss kann gesichert werden.

BAFA Förderung – Bundesweite Unterstützung für Digitalisierungs-Förderungen

Die BAFA Förderung ist eines der zentralen bundesweiten Programme zur finanziellen Unterstützung der Digitalisierungs-Förderungen in Deutschland. Träger ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Ziel des Programms ist es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe dabei zu unterstützen, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch gezielte Digitalisierungsmaßnahmen auszubauen.

Gefördert werden insbesondere Beratungsleistungen, die den Einstieg in die Digitalisierung erleichtern oder bestehende Prozesse effizienter gestalten. Dazu gehören zum Beispiel die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie, die Einführung neuer IT-Systeme, Prozessoptimierungen oder Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit.

Im Unterschied zu den Förderprogrammen der Bundesländer gilt die BAFA Förderung deutschlandweit und ist daher unabhängig vom Unternehmensstandort relevant. Damit stellt sie eine wichtige Ergänzung zu den regionalen Förderprogrammen zur Digitalisierung dar, die sich in Höhe des Zuschusses, förderfähigen Vorhaben und den zuständigen Institutionen unterscheiden.

Wer kann die BAFA Förderung nutzen

 

  • KMU mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland
  • Freiberufler und Selbstständige (wenn KMU-Kriterien erfüllt)
  • Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland
  • Unternehmen <= 1 Jahr: häufig vorheriges Informationsgespräch erforderlich

Das wird gefördert

 

  • Externe Beratungsleistungen zur Unternehmensführung: wirtschaftliche, finanzielle, personelle und organisatorische Fragen
  • Digitalisierung & Prozessoptimierung (z. B. neue IT-Systeme, Automatisierung, Effizienzsteigerung, IT-Sicherheit)
  • Strategieberatung, Entwicklung von Geschäftskonzepten und Veränderungsprozessen
  • Beratung zu Datenschutz, betrieblicher Organisation oder Mitarbeitermanagement
  • Einzelberatungen mit einem Berater (keine Seminare/Workshops)

Förderhöhe & Rahmenbedingungen

 

  • Max. förderfähige Beratungskosten pro Beratung: 3.500 €
  • Zuschuss neuere Bundesländer (inkl. Lüneburg/Trier): 80 % bis 2.800 €
  • Zuschuss alte Bundesländer (inkl. Berlin/Region Leipzig, ohne Lüneburg/Trier): 50 % bis 1.750 €
  • Anzahl Beratungen: max. 2/Jahr; bis 2026 insgesamt 5 möglich

Förderprogramme der Bundesländer zur Digitalisierung im Überblick

Neben der bundesweiten BAFA Förderung stellen die einzelnen Bundesländer eigene Förderprogramme zur Digitalisierung bereit. Diese Digitalisierungs-Förderungen sind speziell auf die regionalen Bedürfnisse zugeschnitten und unterscheiden sich hinsichtlich der Förderhöhe, der förderfähigen Maßnahmen und der zuständigen Institutionen wie Landesbanken oder Ministerien.

Damit Unternehmen einen schnellen Überblick erhalten, haben wir die Programme aller Bundesländer in einer Tabelle zusammengefasst. Dort sind die wichtigsten Eckpunkte wie Förderart, maximaler Zuschuss und zuständige Stellen auf einen Blick erkennbar. Bitte beachten Sie, dass die Angaben den Stand September 2025 widerspiegeln. Da Förderprogramme jederzeit angepasst oder geändert werden können, sollten die Details stets auf den jeweiligen offiziellen Seiten überprüft werden. 

Im Anschluss finden Sie zu jedem Bundesland detaillierte Informationen in den jeweiligen Abschnitten.

Bundesland Programm Zuschuss Zuständigkeit
Baden-Württemberg Digitalisierungs­finanzierung 5 % Tilgungszuschuss (KMU, bei Stufe 2/3) L-Bank
Bayern Digitalbonus Bayern Standard: bis 7.500 € Plus (Innovationsvariante): bis 30.000 € Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Antrag über die Bezirksregierung Bayern
Berlin Aktuell kein Digitalisierungsprogramm    
Brandenburg Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital) Beratung: bis 50.000 € · Implementierung: bis 250.000 € · Schulung: bis 50.000 € (je bis 50 %) Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE); Durchführung: ILB
Bremen Digitaler Mittelstand (Förderung von Digitalisierungsvorhaben in KMU) bis 17.000 € Zuschuss · 40 % (Kleinst/kleine, Solo/Freiberuflich), 30 % (mittlere Unternehmen) BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven (in Zusammenarbeit mit der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation)
Hamburg Hamburg Digital (Module: Check & Invest) Check: 50 % bis 7.500 € · Invest: 30 % bis 17.000 € IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank)
Hessen Digi-Zuschuss Hessen bis zu 10.000 € Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums
Mecklenburg-Vorpommern Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern bis 50.000 € (bis 50 %; Mindestinvestition 30.000 €) Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV · Projektträger: TBI
Niedersachsen Digitalbonus.Niedersachsen – innovativ bis 50.000 € (kleine: bis 35 %, mittlere: bis 20 %; Bagatellgrenze 3.000 €) Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen – NBank (Abwicklung)
Nordrhein-Westfalen Mittelstand Innovativ & Digital (MID) bis zu 15.000 € Zuschuss (je nach Modul) Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW
Rheinland-Pfalz Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI-EFRE) bis zu 5 Mio. € Investitionsvolumen; Zuschussanteil: 20 % für kleine Unternehmen, 10 % für mittlere Unternehmen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Implementierung über ISB
Saarland DigitalInvest KMU bis 20.000 € (Basis max. 12.500 €, Plus max. 20.000 €; Fördersatz 50 % klein / 30 % mittel) MWIDE Saarland
Sachsen Digitalisierung Zuschuss (EFRE) – Heranführungs- & Transformationsprojekte Heranführung: bis 6.000 € (60 % von 10.000 €, mit Tarifbonus bis 7.000 €) · Transformation: Kleinst/kleine bis 30.000 € (50 % von 60.000 €, mit Tarifbonus bis 36.000 €) / mittlere bis 35.000 € (35 % von 100.000 €, mit Tarifbonus bis 45.000 €) SMWA; Abwicklung: Sächsische Aufbaubank (SAB)
Sachsen-Anhalt DIGITAL INNOVATION (Programm „Digital And Creative Economy“) bis 70.000 € Zuschuss (bis 50 % der förderfähigen Ausgaben; Bagatellgrenze 3.000 €; Berateranteil max. 6.000 €) Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt; Abwicklung: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Schleswig-Holstein Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU) – Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 Modul Beratung: 40 % bis 20.000 € · Modul Umsetzung: 40 % bis 200.000 € (zuwendungsfähige Ausgaben) Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus · Bewilligung: WTSH
Thüringen Digitalbonus Thüringen bis 15.000 € (bis zu 50 %; zuwendungsfähige Ausgaben 5.000–150.000 €; max. 2 Anträge) Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG); Abwicklung: Thüringer Aufbaubank (TAB)

Baden-Württemberg

Programm: Digitalisierungsfinanzierung

Träger: L-Bank Baden-Württemberg

Förderart: Zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss (je nach Förderstufe)

Was wird gefördert:

  • IT-Infrastruktur & IT-Sicherheit
  • Digitale Transformation, Automatisierung & Vernetzung
  • Big-Data- und KI-Anwendungen
  • Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen

Förderhöhe:

  • Darlehen zwischen 25.000 € und 5 Mio. € (für größere Unternehmen bis 25 Mio. €)
  • Tilgungszuschuss für KMU bis 5 % in Stufe 2 und 3

Stand: 01.07.2025

Besonderheit: Die bisherige „Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante“ ist am 30.06.2025 ausgelaufen. Seit 01.07.2025 gilt ausschließlich die Digitalisierungsfinanzierung.

Antragstellung: Über die Hausbank (Programmseite der L-Bank beachten).

Weitere Infos: Zur L-Bank Digitalisierungsfinanzierung

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Bayern

Programm: Digitalbonus Bayern

Träger: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Förderart: Zuschuss (kein Darlehen)

Was wird gefördert:

  • Digitalisierung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen (z. B. IKT-Hardware, IKT-Software, Migration und Portierung von IT-Systemen und Anwendungen)
  • Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheitsmaßnahmen
  • Projekte mit besonderem Innovationsgehalt (Plus-Variante), z. B. Einsatz von KI, Robotik oder digitalen Zwillingen

Förderhöhe:

  • Standard-Variante: bis zu 7.500 € Zuschuss (max. 50 % der förderfähigen Kosten)
  • Plus-Variante: bis zu 30.000 € Zuschuss (max. 50 % der förderfähigen Kosten bei besonderem Innovationsgehalt)
  • Mindestinvestition: 4.000 €

Stand: 01.07.2024 – 31.12.2027

Besonderheit: Standard- und Plus-Variante können nicht gleichzeitig beantragt werden. Jede Variante ist pro Unternehmen und Förderbereich nur einmal nutzbar.

Antragstellung: Über die zuständige Bezirksregierung in Bayern (Online-Antrag; ab Mai 2025 ausschließlich über ELSTER-Unternehmenskonto).

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Berlin

Aktuell keine Förderung zur Digitalisierung

Brandenburg

Programm: Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital)

Träger: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE); Durchführung: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Förderart: Zuschuss (Anteilsfinanzierung, nicht rückzahlbar)

Was wird gefördert:

  • Beratungsprojekte zur Analyse und Strategieentwicklung für digitale Organisations- und Prozessinnovationen
  • Implementierungsprojekte zur Einführung neuer bzw. verbesserter digitaler Prozesse, Systeme, Hard-/Software und Automatisierung
  • Schulungsprojekte zur Qualifizierung von Mitarbeitenden im direkten Zusammenhang mit dem Digitalisierungsvorhaben

Förderhöhe:

  • Förderquote: bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Maximaler Zuschuss je Modul:
    • Beratung: bis 50.000 €
    • Implementierung: bis 250.000 €
    • Schulung: bis 50.000 €
  • Mindestvolumen: 5.000 € zuwendungsfähige Ausgaben

Stand/Laufzeit: Richtlinie seit 07.03.2024 (EFRE-Periode 2021–2027)

Besonderheit: Obligatorisches Beratungsgespräch vor Antragstellung. Antragstellung vor Vorhabensbeginn; projektspezifische Durchführungsfristen je Modul (typisch: Beratung/Schulung bis 6 Monate, Implementierung bis 24 Monate).

Antragstellung: Elektronisch über das ILB-Kundenportal nach fachlicher Beratung.

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Bremen

Programm: Digitaler Mittelstand – Förderung von Digitalisierungsvorhaben in KMU

Träger: BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven (mit der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation)

Förderart: Zuschuss (Anteilsfinanzierung, nicht rückzahlbar)

Was wird gefördert:

  • Verbesserung von Arbeits- und Produktionsprozessen (z. B. Einführung/Implementierung/Upgrade digitaler Plattformen und Vertriebskanäle)
  • Verbesserung der Informationssicherheit (z. B. Cloudtechnologien, IT- und Datensicherheitskonzepte)
  • Externe Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien

Förderhöhe:

  • Fördersatz: 40 % (Kleinst-/kleine Unternehmen, Soloselbstständige, Freiberufliche) / 30 % (mittlere Unternehmen)
  • Maximaler Zuschuss: 17.000 €
  • Bagatellgrenze: 1.000 € zuwendungsfähige Ausgaben
  • Umsetzungsfrist: 12 Monate (Bewilligungszeitraum)
  • Beihilferegel: De-minimis

Besonderheit: Start der Antragstellung am 17.07.2023; Beginn des Vorhabens erst nach Bewilligung. Nicht förderfähig u. a.: Standard-Hard-/Software für Büroausstattung, reine Ersatzbeschaffungen ohne technische Weiterentwicklung, reine Webseiten/Marketing-Maßnahmen, Personalkosten/Eigenleistungen, laufende Betriebskosten. Qualifizierungsanbieter müssen entsprechend zertifiziert/akkreditiert sein (z. B. ISO 27001, AZAV oder Autorisierung „go-digital“).

Antragstellung: Elektronisch über das Förderportal; zusätzlich unterschriebene Unterlagen bei der BAB einreichen; Bearbeitung in Reihenfolge des Eingangs.

Stand/Laufzeit: Seit 17.07.2023 – laufend (vorbehaltlich verfügbarer Mittel)

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Hamburg

Programm: Hamburg Digital (Module: Check & Invest)

Träger: IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank)

Förderart: Zuschuss (nicht rückzahlbar) – Check = Beratungszuschuss, Invest = Investitionszuschuss

Was wird gefördert:

  • Check: Externe Digitalisierungs-/IT-Sicherheits-/KI-Beratung mit „Realisierungskonzept“
  • Invest: Umsetzung (Hard-/Software, Implementierung, externe Dienstleistungen; auch IT-Sicherheit)

Förderhöhe:

  • Check: bis zu 50 % der Ausgaben, maximal 7.500 €
  • Invest: bis zu 30 % der Ausgaben, maximal 17.000 €
  • Mindestvolumen je Modul: 3.000 € (netto)

Stand/Laufzeit: seit 2021 – laufend (Konditionen Stand 2025)

Besonderheit: Module unabhängig nutzbar; Antragstellung vor Vorhabensbeginn. Investitionen müssen dem Betrieb in Hamburg zugeordnet sein; Ersatzbeschaffungen ohne digitalen Mehrwert ausgeschlossen.

Antragstellung: Elektronisch über das IFB-eAntragsportal (separate Anträge für Check und Invest)

Hinweis (separates Darlehensprogramm): Hamburg-Kredit Digital: Darlehen 25.000 € – 2,5 Mio. €; Zuschuss bis 12 % (max. 20.000 €); Hausbankverfahren

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Hessen

Programm: DIGI-Zuschuss Hessen

Träger: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) im Auftrag des HMWEVW

Förderart: Zuschuss (nicht rückzahlbar)

Was wird gefördert:

  • Investitionen in digitale Hard- und Software
  • Digitalisierung von Produktions- und Arbeitsprozessen
  • Einführung/Verbesserung von IT-Sicherheitsmaßnahmen
  • Digitale Transformation von Geschäftsmodellen/Dienstleistungen

Förderhöhe:

  • Zuschuss bis 50 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Maximaler Zuschuss: 10.000 € pro Unternehmen
  • Mindestinvestition: 4.000 €

Stand: 01.01.2024 bis 31.12.2027

Besonderheit: Antragstellung in zeitlich begrenzten Förderaufrufen („Tranchen“) – Mittel oft schnell ausgeschöpft. Pro Unternehmen ein Antrag pro Aufruf.

Antragstellung: Online über das Portal der WIBank zum jeweiligen Antragsstichtag. 

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Mecklenburg-Vorpommern

Programm: Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern

Träger: MWITA MV; Projektträger TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH

Förderart: Zuschuss (Anteilsfinanzierung, nicht rückzahlbar)

Was wird gefördert:

  • Prozessinnovationen in Produktion, Handwerk und Tourismus
  • Einführung neuer/wesentlich verbesserter digitaler Methoden, Systeme, Hard-/Software
  • Digitalisierung, Automatisierung, Einsatz neuer Technologien (inkl. KI) zur messbaren Prozessverbesserung

Förderhöhe:

  • Fördersatz bis 50 %
  • Maximaler Zuschuss: 50.000 €
  • Mindestinvestition: 30.000 € zuwendungsfähige Ausgaben

Stand/Laufzeit: Projektskizzen 01.07.2024 – 31.10.2025 (Stufe 1)

Besonderheit: Standardhardware/-software ausgeschlossen. Zweistufig: 1) Projektskizze, 2) formaler Antrag nach Aufforderung. Vorhabensbeginn erst nach Abschluss; Betriebsstätte/Niederlassung in MV erforderlich.

Antragstellung: Stufe 1 per E-Mail (Ist/Soll, Ziel, Investitionen/Kosten); Stufe 2 nach Auswahl.

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Niedersachsen

Programm: Digitalbonus.Niedersachsen – innovativ

Träger: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen; Durchführung: NBank

Förderart: Zuschuss (Anteilsfinanzierung, nicht rückzahlbar)

Was wird gefördert:

  • Investitionen in IKT-Hardware, -Software und Lizenzen zur Digitalisierung
  • IT-Sicherheit (nur in Kombination mit Digitalisierungskomponente)

Förderhöhe:

  • Fördersatz: bis 35 % (kleine Unternehmen), bis 20 % (mittlere)
  • Maximaler Zuschuss: 50.000 € je Vorhaben
  • Bagatellgrenze: 3.000 € Zuschuss (mind. zum Bewilligungszeitpunkt)
  • Projektlaufzeit: i. d. R. 12 Monate ab Bewilligung
  • Status: seit 2024 – laufend (vorbehaltlich Mittel)

Wer ist antragsberechtigt: KMU der gewerblichen Wirtschaft/Handwerk in Niedersachsen; zusätzlich Life Sciences/eHealth, kleine freiberufliche Planungsbüros digitales Bauen

Besonderheit: Deutlicher Digitalisierungsfortschritt/Innovationsgehalt erforderlich. Nicht förderfähig u. a.: IKT-Grundausstattung, Ersatzbeschaffungen, Leasing/Mieten, Personalausgaben, Beratungen, Online-Marketing. Antrag vor Vorhabensbeginn; De-minimis.

Antragstellung: Elektronisch über das NBank-Portal; Start der Maßnahme erst nach Bewilligung.

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Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen

Programm: Mittelstand Innovativ & Digital (MID)

Träger: MWIKE NRW

Förderart: Zuschuss (nicht rückzahlbar), modulbasiert

Was wird gefördert:

  • MID-Digitalisierung: Hard-/Software zur Digitalisierung von Prozessen/Produkten
  • MID-Analyse: Potenzialanalysen/Machbarkeitsstudien (extern)
  • MID-Innovation: Entwicklung neuer Produkte/Dienstleistungen/Verfahren
  • MID-Gutschein IT-Sicherheit: Projekte zu IT-Sicherheit/Datenschutz

Förderhöhe: Je nach Modul: Zuschüsse zwischen 5.000 € und 15.000 €; Förderquote bis 80 % (abhängig von Sitz/Modul). Mindestinvestition modulabhängig (z. B. 5.000 € bei Digitalisierung).

Stand: Förderrichtlinie seit 01.07.2021, Laufzeit bis 31.12.2027

Besonderheit: Verschiedene Module kombinierbar, nicht gleichzeitig für denselben Zweck.

Antragstellung: Online über das Förderportal des Landes NRW. RW)

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Rheinland-Pfalz

Programm: Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI-EFRE)

Träger: MWVLW RLP; Durchführung: ISB

Förderart: Zuschuss (nicht rückzahlbar)

Was wird gefördert:

  • Investitionen zur technologischen Transformation/Digitalisierung von Produktionsverfahren oder Geschäftsmodellen
  • Neue Sachanlagegüter und immaterielle Güter (z. B. Software, Lizenzen)

Förderhöhe: 20 % (kleine Unternehmen), 10 % (mittlere); höchstes Investitionsvolumen: bis 5 Mio. €; Mindestinvestition: 250.000 € (kleine) / 500.000 € (mittlere)

Stand: EFRE-Periode 2021–2027

Besonderheit: Antrag vor Vorhabensbeginn; Durchführung i. d. R. binnen 36 Monaten; bestimmte Branchen ausgeschlossen.

Antragstellung: Über das elektronische Kundenportal der ISB vor Vorhabensbeginn. 

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Saarland

Programm: DigitalInvest KMU

Träger: MWIDE Saarland

Förderart: Zuschuss (Anteilsfinanzierung, nicht rückzahlbar)

Was wird gefördert:

  • Investitionen in digitale Produkte/Dienstleistungen zur Prozessoptimierung
  • Digitale Modellvorhaben mit Innovationsgehalt
  • IT-Sicherheitslösungen
  • Erforderliche externe Schulungen

Förderhöhe:

  • Fördersatz: 50 % (Kleinst/kleine), 30 % (mittlere)
  • Basis: max. 12.500 € · Plus: max. 20.000 €
  • Gesamtmaximum je Unternehmen: 20.000 € (Mehrfachanträge möglich, Summe gedeckelt)
  • Zuwendungsfähiger Kostenrahmen: 3.000 € bis 200.000 € netto

Stand/Laufzeit: 01.01.2025 – 31.12.2028

Besonderheit: Antrag vor Vorhabensbeginn; Bewilligungszeitraum i. d. R. 12 Monate; Zweckbindungsfrist 3 Jahre; keine Kumulation für gleiche Ausgaben; Leiharbeitsquote-Regel (Kürzung/Ausschluss).

Antragstellung: Elektronisch über das Land-Serviceportal; Start Online-Antrag ab Februar 2025 (laufend).

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Sachsen

Programm: Digitalisierung Zuschuss (EFRE) – Heranführungs- & Transformationsprojekte

Träger: SMWA; Durchführung: Sächsische Aufbaubank (SAB)

Förderart: Zuschuss (Anteilsfinanzierung, nicht rückzahlbar)

Was wird gefördert:

  • Planung, Konzipierung und technische Realisierung von Digitalisierungsprojekten
  • Anschaffung notwendiger Hard-/Software inkl. implementierungsbezogener Dienstleistungen
  • Einführung inkl. Schulungen (Schulungen max. 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben)
  • Transformationsprojekte: digitale Geschäftsmodelle, Vernetzung, Produktions-IT, IT-Sicherheit

Förderhöhe:

  • Heranführungsprojekte (nur Kleinstunternehmen): bis 60 %, max. 10.000 € zuwendungsfähig ⇒ Zuschuss bis 6.000 € (mit Tarifbonus +10 PP bis 7.000 €)
  • Transformationsprojekte:
    • Kleinst/kleine: bis 50 %, max. 60.000 € ⇒ Zuschuss bis 30.000 € (mit Tarifbonus bis 36.000 €)
    • Mittlere: bis 35 %, max. 100.000 € ⇒ Zuschuss bis 35.000 € (mit Tarifbonus bis 45.000 €)
  • Indirekte Kosten: pauschal 7 % der direkten Ausgaben
  • Mindestvolumen: mind. 5.000 € zuwendungsfähig
  • Projektlaufzeit: i. d. R. 12 Monate

Stand/Laufzeit: EFRE-Periode 2021–2027

Besonderheit: Tarifbonus +10 PP bei Tarifbindung/tarifgleicher Vergütung. Antrag vor Vorhabensbeginn (Start erst nach Antragstellung). Zweckbindungsfrist: 3 Jahre.

Antragstellung: Elektronisch über das SAB-Förderportal; Nachweis Digitalisierungsfortschritt (Soll/Ist) erforderlich.

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Sachsen-Anhalt

Programm: DIGITAL INNOVATION (Programm „Digital And Creative Economy“)

Träger: MWL Sachsen-Anhalt; Durchführung: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Förderart: Zuschuss (Anteilsfinanzierung; Vergabe im Wettbewerbsverfahren)

Was wird gefördert:

  • Digitalisierung von Produkten/Produktionsprozessen; Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle/Abläufe
  • Außendarstellung/Marketing/Vertrieb (Webanwendungen, Webshops, Multi-Channel)
  • IT-Sicherheit (Cloud, Verschlüsselung, mobile Zugriffe, eSignaturen) sowie Datenorganisation/-schutz

Förderhöhe: Bis 50 %; maximal 70.000 € Zuschuss; Bagatellgrenze: Förderbetrag < 3.000 € wird nicht gewährt; Beraterleistungen max. 6.000 €; Projektlaufzeit regelmäßig bis 12 Monate

Besonderheit: Wettbewerbsrunden; Auswahl nach Ranking im Budget. Gesamtkosten ≤ 200.000 €. Derzeit: neue Anträge vorübergehend nicht möglich; 5. Runde voraussichtlich Herbst 2025. Standard-HW/SW ohne innovativen Mehrwert nicht förderfähig.

Antragstellung: Vor Vorhabensbeginn; zunächst Wettbewerbsantrag (Projektskizze), bei Auswahl formaler Antrag über die IB (Projektbeschreibung, Ausgaben-/Finanzierungsplan, Meilensteine, KMU-Erklärung). Stand: Richtlinie zuletzt 01.11.2024 geändert · Förderperiode 2021–2027

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Schleswig-Holstein

Programm: Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU) – Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027

Träger: MWVATT; Durchführung/Bewilligung: WTSH

Förderart: Zuschuss (Anteilsfinanzierung, nicht rückzahlbar)

Was wird gefördert:

  • Modul Beratung: Analyse & Entwicklung individueller Digitalisierungs-Lösungen (IT-Sicherheit, Geschäftsmodelle, Prozesse, Produkte/Verfahren) mit Beratungsbericht
  • Modul Umsetzung: Implementierung der Maßnahmen inkl. Qualifizierung (Hardware, Software, Dienstleistungen, Datenmigration, Hosting/Service im Bewilligungszeitraum, Barrierefreiheit; externe Schulungen; pauschal 20 % für eigenes Personal)

Förderhöhe:

  • Beratung: bis 40 %, zuwendungsfähige Ausgaben max. 20.000 €; Mindest-Beraterkosten 2.500 €
  • Umsetzung: bis 40 %, zuwendungsfähige Ausgaben max. 200.000 €; Mindestvolumen 10.000 €
  • Fristen: Beratung i. d. R. 8 Monate, Umsetzung i. d. R. 18 Monate

Wer ist antragsberechtigt: Kleine Unternehmen (< 50 Beschäftigte, ≤ 10 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme) mit Sitz/Betriebsstätte in SH.

Besonderheit: Beratungsunternehmen musste zum 01.10.2024 für „go-digital“ lizenziert sein (WTSH-Liste). Modul Umsetzung auch möglich nach geförderter go-digital-Beratung (letzte 18 Monate). De-minimis im Modul Umsetzung. Standard-Büro-HW/SW, Ersatzbeschaffungen, gebrauchte Geräte, Wartung sowie USt (bei Vorsteuerabzug) nicht förderfähig. Pro Unternehmen jedes Modul 1× während der Richtliniendauer.

Antragstellung: Vor Vorhabensbeginn elektronisch über das Serviceportal des Landes (Servicekonto Business mit ELSTER-Organisationszertifikat erforderlich).

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Thüringen

Programm: Digitalbonus Thüringen

Träger: TMWWDG; Durchführung: Thüringer Aufbaubank (TAB)

Förderart: Zuschuss (Anteilsfinanzierung, nicht rückzahlbar)

Was wird gefördert:

  • Digitalisierung/Automatisierung von Betriebsprozessen (z. B. ERP/MES, DMS inkl. Server/Netzwerk, digitale Zwillinge, Big-Data, e-Commerce/e-Procurement)
  • Digitalisierung/Automatisierung von Produkten/Dienstleistungen (z. B. datenbasierte Services, produktbegleitende Software, Prozessoptimierung, 3D-Visualisierungen)
  • Datenverarbeitung/-verwaltung, IT-/Cybersicherheit (inkl. Cloud, Backup/Firewall)
  • Externe Dienstleistungen/Lizenzen/Nutzungs-/Servicegebühren (im Bewilligungszeitraum bis 12 Monate)
  • Schulungen, sofern unmittelbar projektbezogen

Förderhöhe: Bis 50 %; max. 15.000 € Zuschuss; zuwendungsfähige Ausgaben mind. 5.000 €, max. 150.000 €; max. zwei Anträge je Unternehmen während der Programmlaufzeit; Bewilligungszeitraum i. d. R. 12 Monate; Vorhabensbeginn frühestens 1 Tag nach Antragseingang.

Besonderheit / Ausschlüsse (Auszug): Nicht förderfähig u. a. USt (bei Vorsteuerabzug), Eigenleistungen/Personalkosten, gebrauchte Güter, bauliche Maßnahmen, Leasing/Mietkauf/Ratenkauf (Ausnahme: spezielles Investitionsdarlehen mit Anzahlung/Sondertilgung in Zuschusshöhe), Ersatzbeschaffungen, Leistungen verbundener Unternehmen; Standard-Grundausstattung (PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Standard-Bürosoftware, einfache Webseiten) ausgeschlossen. Vorhaben in Thüringen; Konzept (Ist/Soll, Digitalisierungsfortschritt) mit Antrag; 3 Vergleichsangebote.

Antragstellung: Elektronisch über das Thüringer Förderportal an die TAB; Beginn des Vorhabens erst nach Antragseingang.

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L-Bank Baden-Württemberg: Digitalisierungsfinanzierung (seit 01.07.2025)

Kurzüberblick
Die L-Bank bündelt die Förderung zur Digitalisierung in einem zinsverbilligten Förderdarlehen mit möglichem Tilgungszuschuss. Zielgruppe sind vor allem KMU in Baden-Württemberg; größere mittelständische Unternehmen können finanzieren, erhalten aber keinen Tilgungszuschuss. Das Programm wird im Hausbankenverfahren beantragt.


Warum dieses Programm hier ausführlich beschrieben wird
Unsere Agentur sitzt in Baden-Württemberg und begleitet viele regionale KMU. Die L-Bank Förderung ist deshalb für unsere lokalen Kundinnen und Kunden besonders relevant – wir zeigen Ablauf, Konditionen und typische Anwendungsfälle kompakt und praxisnah.


Was wird gefördert

  • IT-Infrastruktur und IT-Sicherheit (Hardware, Software, Netzwerke, Cloud)

  • Digitale Transformation und Vernetzung von Prozessen und Systemen (Schnittstellen, Plattformen, Automatisierung)

  • High-End-Digitalisierung, Big-Data- und KI-Anwendungen

  • Vorhabensbezogene Betriebsmittel sowie projektrelevante Weiterbildungen


Drei Förderstufen

  • Förderstufe 1 – Basis (KMU): IT-Grundlagen, Infrastruktur, Cloud, passende Schulungen

  • Förderstufe 2 – Transformation: Digitale Transformation (2a), IT-Sicherheit (2b), Weiterbildungen (2c)

  • Förderstufe 3 – HighEnd: Großprojekte mit hohem Digitalisierungsgrad, Big-Data/KI, vertiefende Qualifizierungen


Konditionen (Auszug)

  • Darlehensbetrag: 25.000 € bis 5 Mio. € (für größere Mittelständler bis 25 Mio. €)

  • Laufzeiten: typischerweise 5, 7 oder 10 Jahre; 0–2 tilgungsfreie Jahre möglich

  • Zins: vergünstigt (Konditionen werden laufend angepasst)

  • Bereitstellungszins: abhängig von der Förderstufe; bei Stufe 1 i. d. R. nach 12 Monaten


Tilgungszuschüsse (für KMU)

  • Stufe 2 und 3: 5,0 % Tilgungszuschuss bis zu einem Darlehensbetrag von 250.000 €

  • Zusätzlich in Stufe 3: L-Bank-Zuschuss 1,0 % (3a) bzw. 2,0 % (3b)

  • In Stufe 1 kein Tilgungszuschuss

  • Kombination bestimmter Zuschüsse untereinander ist ausgeschlossen (Doppelförderung vermeiden)


Wer ist antragsberechtigt

  • KMU gemäß EU-Definition mit Standort in Baden-Württemberg (Tilgungszuschuss möglich)

  • Größere mittelständische Unternehmen (mehrheitlich privat, bis ca. 500 Mio. € Umsatz) ohne Tilgungszuschuss


Antragsschritte (Hausbankenverfahren)

  • Vorhaben skizzieren: Ziele, Inhalte, Kosten, Zeitplan und Zuordnung zur Förderstufe

  • Hausbank ansprechen: Finanzierungsgespräch und Abstimmung des Förderdarlehens

  • Antragstellung: Einreichung der L-Bank-Unterlagen über die Hausbank

  • Bewilligung abwarten: Vorhabensbeginn erst nach Zusage

  • Durchführung und Nachweis: Mittelabruf, Projektnachweis; Tilgungszuschuss nach erfolgreichem Abschluss


Typische Anwendungsfälle

  • Einführung von ERP/DMS/CRM mit System- und Datenvernetzung (Stufe 2)

  • Härtung der IT-Sicherheit (EDR/SOC/ISMS-Bausteine) und Notfallmanagement (Stufe 2b)

  • KI-Pilotprojekte in Produktion/Service, Data-Lake/Analytics-Plattformen (Stufe 3)


Checkliste Unterlagen (was erfahrungsgemäß gebraucht wird)

  • Projektbeschreibung mit Ist/Soll und Digitalisierungsziel

  • Kosten- und Finanzierungsplan, Zeit-/Meilensteinplan

  • Unternehmensangaben (KMU-Nachweis, Jahresabschlüsse/Planrechnung)

  • Beihilferechtliche Erklärungen, ggf. Angebote/Vergleichsangebote

  • Bestätigung der Hausbank


Wichtige Hinweise

  • Vorhabensbeginn: immer erst nach Antragstellung und Zusage

  • Zweckbindung der geförderten Investitionen beachten (typisch mehrere Jahre)

  • Kombinationen mit anderen Zuschüssen nur, wenn ausdrücklich zulässig

  • Konditionen (Zinssätze, Zuschuss-Budgets) werden regelmäßig aktualisiert – für Angebote und Kommunikation stets den aktuellen Stand prüfen


Stand und Kontext

  • Programmstart: 01.07.2025

  • Nachfolger der bis 30.06.2025 ausgelaufenen Digitalisierungsprämie Plus

KfW-Kredit für die Digitalisierung – ERP-Förderkredit Digitalisierung (Kredit-Nr. 511/512)

Neben Zuschussprogrammen wie der BAFA Förderung und den Digitalisierungsprogrammen der Bundesländer stellt die KfW mit dem ERP-Förderkredit Digitalisierung ein zinsgünstiges Darlehen für mittelständische Unternehmen und Freiberufler bereit. Gefördert werden Digitalisierungsprojekte aller Größenordnungen – von grundlegender IT-Ausstattung bis hin zu anspruchsvollen Vorhaben mit Künstlicher Intelligenz und Big Data.

 

Was wird gefördert?

Der KfW-Kredit für die Digitalisierung eignet sich für Unternehmen, die ihre Prozesse, Systeme und Geschäftsmodelle digital weiterentwickeln möchten. Gefördert werden insbesondere:

  • Anschaffung moderner Hardware (z. B. Computer, Laptops, mobile Endgeräte)
  • Erwerb und Aktualisierung von Standard-Software (z. B. Office, Security-Software)
  • Aufbau und Ausbau von Breitbandnetzen und Cloud-Infrastrukturen
  • Einführung und Optimierung digitaler Geschäftsmodelle und Online-Prozesse
  • ERP- und CRM-Systeme, Prozessautomatisierung, digitale Vernetzung
  • IT- und Datensicherheitsmaßnahmen (Konzepte, Lösungen, Normen)
  • Weiterbildung von Mitarbeitenden im Bereich Digitalisierung und IT
  • Projekte mit Zukunftstechnologien wie Big Data und Künstlicher Intelligenz

     

Die drei Förderstufen im Überblick

Die Förderungen des ERP-Förderkredits Digitalisierung gliedern sich in drei Stufen:

⭐ Stufe 1 – Basisdigitalisierung
Fokus: Digitale Basisausstattung & grundlegende IT-Infrastruktur.
Gefördert: Neue Hardware, Standard-Software, Netzwerktechnik, Einführung erster Cloud-Lösungen.
Hinweis: Nur für KMU + verpflichtender KfW-Digitalisierungs-Check.
Zuschuss: Kein Zuschuss – zinsgünstiger Kredit.

🚀 Stufe 2 – LevelUp-Digitalisierung
Fokus: Digitalisierung & Automatisierung von Prozessen.
Gefördert: ERP-/CRM-Systeme, digitale Schnittstellen, Automatisierung, umfassende IT-Sicherheitsmaßnahmen, Weiterbildung & Wissenstransfer.
Zuschuss: Zuschuss bis zu 3 % des ausgezahlten Kreditbetrags.
Maximaler Zuschuss: 200.000 €.

🧠 Stufe 3 – HighEnd-Digitalisierung
Fokus: Große & hochinnovative Digitalisierungsprojekte.
Gefördert: Einsatz von KI, Big Data & Zukunftstechnologien, neue digitale Geschäftsmodelle & skalierbare Plattformen, erweiterte Sicherheits- & Datenarchitekturen.
Zuschuss:Zuschuss bis zu 5 % des ausgezahlten Kreditbetrags.
Maximaler Zuschuss: 200.000 €.

 

Wer kann den KfW-Kredit nutzen?

Der ERP-Förderkredit Digitalisierung richtet sich an:

  • Freiberuflerinnen und Freiberufler
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Mio. € Jahresumsatz

Voraussetzung ist ein Sitz in Deutschland oder eine aktive Betriebsstätte in Deutschland. Für Stufe 1 gilt zusätzlich der verpflichtende KfW-Digitalisierungs-Check.

 

Konditionen und Zuschüsse

  • Zinsgünstiger Kredit (Konditionen abhängig von Bonität, Sicherheiten und Projektumfang)
  • Kreditvolumen: je nach Projekt auch mehrere Millionen Euro möglich
  • Zuschussmöglichkeiten:        

    Stufe 1 → kein Zuschuss

    Stufe 2 → bis zu 3 % Zuschuss

    Stufe 3 → bis zu 5 % Zuschuss  

  • Maximale Zuschusshöhe: 200.000 € pro Vorhaben

 

So läuft die Antragstellung ab

  1. KfW-Digitalisierungs-Check durchführen (wichtig für Stufe 1)
  2. Digitalisierungsprojekt planen – Ziele, Zeitplan, Maßnahmen, Budget
  3. Hausbank oder Sparkasse kontaktieren – Antrag wird über die Bank gestellt
  4. Antragstellung durch die Bank – inkl. Zuschussbeantragung für Stufe 2 & 3
  5. Nach Zusage: Kredit abrufen, Projekt starten, Zuschuss nach vollständiger Auszahlung abrufen

Hinweis: Alle Angaben können sich ändern. Die aktuellen Informationen finden Sie auf der offiziellen KfW-Website zum ERP-Förderkredit Digitalisierung (Nr. 511/512).

Unsere Agenturleistung – Unterstützung bei Digitalisierungs-Förderungen

Wir begleiten KMU ganzheitlich bei BAFA und Landesprogrammen – von der Auswahl über die Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis. (Hinweis: Wir sitzen in Baden-Württemberg und sind lokal besonders routiniert mit der L-Bank.)


Was wir leisten

  • Förder-Check & Program-Matching: Abgleich von Vorhaben, KMU-Status und Beihilferegeln (De-minimis/AGVO/EFRE) mit passenden Programmen.
  • Projekt- & Budgetstruktur: Klarer Investitions- und Zeitplan, messbarer Digitalisierungsfortschritt.
  • Antrag & Nachweise: Förderkonforme Begründungen, Formulare, Vergleichsangebote; inkl. Hausbankenverfahren, falls das Programm ein Darlehen vorsieht.
  • Begleitung bis Auszahlung: Fristenmanagement, Kommunikation mit Förderstellen/Hausbank, Zuschussabruf


Ihr Nutzen

  • Höhere Bewilligungschancen durch saubere, förderkonforme Unterlagen.
  • Weniger interner Aufwand dank klarer Zuständigkeiten und Dokumentation.
  • Planungssicherheit zu Budget, Timings und zulässigen Kombinationen.


Wichtig

  • Vorhabensbeginn erst nach Antragstellung und Bewilligung.
  • Förderentscheidungen liegen bei den zuständigen Stellen – keine Garantie auf Bewilligung.
     
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