Barrierefreie Websites werden zur Pflicht - Barrierefreiheits­­stärkungsgesetz

Ab 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – eine wichtige Neuerung für alle, die eine Website betreiben oder digitale Dienste anbieten. Mit diesem Gesetz werden die Anforderungen an die Barrierefreiheit im Internet deutlich strenger. Es betrifft viele digitale Angebote, die wir täglich nutzen.
 

Warum das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wichtig ist

Ziel des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen. Dies geht über bisherige Gesetze wie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) hinaus, indem es klarere Vorgaben macht und den Anwendungsbereich deutlich erweitert. Das BFSG öffnet die digitalen Türen für alle, damit niemand draußen im Regen stehen muss.

Barrierefreiheit  auf Webseiten bedeutet, dass digitale Angebote so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Das BFSG schafft nicht nur rechtliche Vorgaben, sondern bietet Unternehmen auch die Möglichkeit, ihre Zielgruppe zu vergrößern und eine optimierte Nutzererfahrung für alle zu bieten.
 

Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Das BFSG betrifft sowohl öffentliche Einrichtungen als auch private Unternehmen. Besonders im Fokus stehen Branchen wie E-Commerce, Finanzdienstleistungen, Verkehr und Kommunikation, die stark auf digitale Dienste angewiesen sind. Doch auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dürfen die neuen Anforderungen nicht unterschätzen, da das Gesetz für alle digitalen Angebote gilt, die der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind.
 

Besonders relevant wird das Gesetz für:

  • Online-Shops: Stellen Sie sicher, dass alle Prozesse – vom Produktkatalog bis zum Bezahlvorgang – barrierefrei sind.
  • Banken und Versicherungen: Finanzdienstleister müssen gewährleisten, dass ihre Online-Portale und Apps für alle Nutzer zugänglich sind.
  • Verkehrsunternehmen: Von Buchungsportalen bis zu Fahrplan-Apps müssen alle digitalen Schnittstellen den neuen Standards entsprechen.
     

Welche Anforderungen stellt das BFSG?

Das BFSG orientiert sich an den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, die in vier Hauptprinzipien gegliedert sind:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen so dargestellt werden, dass sie von allen Nutzergruppen, einschließlich Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, wahrgenommen werden können. Dies bedeutet beispielsweise, dass Texte skalierbar sein müssen und Bilder mit Alternativtexten versehen werden.
  • Bedienbarkeit: Alle Funktionen einer Website oder App müssen für Menschen mit verschiedenen Einschränkungen bedienbar sein. Dies umfasst die Navigation mittels Tastatur oder Sprachausgabe sowie die Bereitstellung von klar strukturierten und verständlichen Menüs.
  • Verständlichkeit: Inhalte müssen so aufbereitet sein, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen kognitiven Fähigkeiten verstanden werden können. Einfache Sprache, logische Strukturierung und leicht verständliche Anweisungen sind hierbei zentral.
  • Robustheit: Die Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von verschiedenen Geräten und Assistenztechnologien, wie Screenreadern, interpretiert werden können. Das stellt sicher, dass die Inhalte auch in Zukunft zugänglich bleiben.

 

Das sind auch die Vorgaben der Europäischen Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderung für Produkte und Dienstleistungen in den Mitgliedsstaaten der EU.
 

Wie bereite ich meine Website auf das BFSG vor?

Die Umsetzung der BFSG-Anforderungen sollte frühzeitig in Angriff genommen werden, um rechtzeitig alle notwendigen Anpassungen vornehmen zu können. Hier sind einige Schritte, die Ihnen helfen können:

  1. Audit Ihrer Website: Beginnen Sie mit einer umfassenden Überprüfung Ihrer aktuellen Website. Nutzen Sie hierfür spezialisierte Tools und lassen Sie sich gegebenenfalls von Experten beraten. Ein detailliertes Audit zeigt Ihnen, wo Handlungsbedarf besteht.
  2. Entwicklung eines Aktionsplans: Basierend auf den Ergebnissen des Audits sollten Sie einen klaren Umsetzungsplan entwickeln. Definieren Sie konkrete Maßnahmen, Prioritäten und einen Zeitrahmen, um sicherzustellen, dass Ihre Website bis 2025 den Anforderungen entspricht.
  3. Technische Umsetzung: Die Änderungen können von kleinen Anpassungen im Design bis hin zur Einführung neuer Technologien reichen, die Ihre Website barrierefrei machen. Arbeiten Sie eng mit Ihrem Webentwicklungsteam zusammen, um sicherzustellen, dass alle Änderungen den WCAG 2.1-Standards entsprechen.
  4. Schulung und Sensibilisierung: Sorgen Sie dafür, dass Ihr gesamtes Team, von der IT bis zum Marketing, für das Thema Barrierefreiheit sensibilisiert ist. Schulungen und Workshops können helfen, ein besseres Verständnis dafür zu entwickeln, was Barrierefreiheit bedeutet und wie sie praktisch umgesetzt werden kann.
  5. Kontinuierliche Überprüfung: Barrierefreiheit ist nicht etwas, das man einmal erledigt. Es erfordert ständige Aufmerksamkeit und Pflege. Setzen Sie regelmäßige Überprüfungen an, um sicherzustellen, dass Ihre Website auch bei zukünftigen Änderungen oder Erweiterungen barrierefrei bleibt.
     

Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Wenn die Vorgaben des BFSG nicht eingehalten werden, drohen Unternehmen nicht nur Bußgelder, sondern auch potenzielle Reputationsschäden und der Verlust von Kunden. In einer zunehmend digitalisierten Welt, in der Nutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit immer wichtiger werden, ist es daher unerlässlich, den Anforderungen des BFSG gerecht zu werden.
 

Häufige Barrieren auf Websites

Es gibt viele Hindernisse, die Menschen mit Beeinträchtigungen beim Nutzen von Websites begegnen. Diese Barrieren können es ihnen schwer oder sogar unmöglich machen, eine Website so zu verwenden, wie es beabsichtigt ist.

 

Typische Probleme sind:

  • Geringe Kontraste zwischen Text und Hintergrund, was besonders bei Rot-Grün-Blindheit problematisch ist.
  • Zu kleine Texte, die sich nicht vergrößern lassen.
  • Videos ohne Untertitel, was das Verständnis erschwert.
  • Navigationselemente, die sich nicht gut mit der Tastatur bedienen lassen, zum Beispiel wenn Formularfelder nicht in der erwarteten Reihenfolge angesteuert werden können.
  • PDFs, deren Text nicht erkannt wird, wodurch sie nicht vorgelesen werden können.
  • Komplizierte und schwer verständliche Sprache.
  • Bilder ohne Alternativtexte, die Screenreader nutzen könnten.

 

Diese Barrieren machen es für Menschen mit Beeinträchtigungen oft sehr schwierig, auf die Inhalte von Websites zuzugreifen.
 

Tabelle: Übersicht, welche Unternehmen und Branchen vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen sind

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit auf Ihrer Website

Um Barrieren auf Ihrer Website zu reduzieren, können Sie bereits jetzt verschiedene Maßnahmen ergreifen, unabhängig von den zukünftigen Anforderungen des BFSG. Hier sind einige wichtige Schritte:

 

  • Lesbare Schriftarten und Schriftgrößen: Wählen Sie Schriftarten und -größen, die gut lesbar sind und einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund bieten.
  • Anpassbare Schriftgröße: Stellen Sie sicher, dass die Schriftgröße auf Ihrer Website problemlos vergrößert werden kann, ohne dass die Benutzerfreundlichkeit darunter leidet. Interaktive Elemente sollten groß genug und deutlich voneinander abgegrenzt sein.
  • Barrierefreie interaktive Elemente: Alle interaktiven Elemente wie Links, Formulare, Buttons und Eingabefelder sollten im Quellcode so markiert sein, dass sie von Screenreadern korrekt erkannt und ausgegeben werden. Zudem sollten diese Elemente problemlos über die Tastatur bedienbar sein.
  • Barrierefreie Dokumente: Gestalten Sie PDFs und andere Dokumente so, dass sie barrierefrei sind.
  • Untertitel für Videos: Fügen Sie Videos immer Untertitel in der Originalsprache hinzu, um sie für alle Nutzer zugänglich zu machen.
  • Vielfältige Kontaktmöglichkeiten: Bieten Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten an, wie E-Mail, Telefon und persönliche Besuche. Eine Einschränkung auf nur einen Kommunikationsweg könnte bestimmte Menschen ausschließen.
  • Alternativtexte für Bilder: Alle Bilder sollten mit Alternativtexten versehen werden, um sie für Menschen mit Sehbehinderungen zugänglich zu machen.
  • Klare und verständliche Texte: Texte sollten einfach zu verstehen, gut strukturiert und sprachlich korrekt sein. Es ist hilfreich, zusätzlich Inhalte in Leichter Sprache anzubieten, damit auch Menschen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen die Informationen verstehen können.

 

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen gibt es weitere wichtige Schritte, die in den WCAG- und BITV-Standards beschrieben sind und die Ihre Website vollständig barrierefrei machen können.
 

Wer überprüft, ob Websites das BFSG einhalten?

Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer sind dafür zuständig, die Einhaltung des BFSG zu überwachen.Stellen Sie sich vor, Sie betreiben einen Online-Shop, und plötzlich bekommen Sie Post von der Behörde, weil Ihre Website nicht den Anforderungen entspricht. Das kann schnell teuer werden – und das wollen wir doch alle vermeiden.

Wenn sie feststellen, dass ein Unternehmen die Regeln nicht befolgt, fordern sie es auf, entweder zu erklären, ob eine Ausnahmeregelung zutrifft, oder das Problem zu beheben.

Die Behörden können auch durch Hinweise von Verbänden oder Verbraucher:innen aktiv werden, wenn ein Unternehmen die Barrierefreiheitsvorgaben nicht erfüllt. In solchen Fällen sind sogar Verbandsklagen möglich.

Zudem könnten auch Mitbewerber gegen ein Unternehmen vorgehen, wenn sie der Meinung sind, dass es gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt.
 

Ist Ihre Website barrierefrei? Wichtige Tests und Tools

Um die Barrierefreiheit Ihrer Website zu prüfen, gibt es verschiedene Tests, die auf den bereits erwähnten Standards basieren.

In Deutschland ist der BITV-Test besonders relevant. Dieser Test wurde von der Initiative BIK (barrierefrei informieren und kommunizieren) entwickelt und überprüft, ob Websites den Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) entsprechen. Öffentliche Einrichtungen sind seit Jahren verpflichtet, diese Standards einzuhalten, weshalb es hier bereits viel Erfahrung gibt.

Auf der Website des BITV-Tests finden Sie eine ausführliche Beschreibung des Testverfahrens und der einzelnen Prüfschritte. Wenn Ihre Website den Test besteht, erhalten Sie das BITV-Prüfzeichen, das bestätigt, dass Ihre Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

International ist der WCAG-Test (aktuell in Version 2.1) von Bedeutung. Dieser Test basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und wird weltweit eingesetzt. Die Anforderungen des WCAG-Tests sind größtenteils auch im BITV-Test enthalten, der die WCAG-Kriterien auf der Konformitätsstufe AA prüft.
 

Kostenlose Tools für eine erste Einschätzung

 

Da die offiziellen BITV- und WCAG-Tests zeitaufwändig und kostspielig sind, empfiehlt es sich, zunächst kostenlose Tools zu nutzen, um einen ersten Eindruck von der Barrierefreiheit Ihrer Website zu bekommen. Diese Tools liefern in wenigen Minuten eine grobe Einschätzung.

Oft zeigen diese Tests, dass viele Anforderungen zur Barrierefreiheit nicht erfüllt sind. Das deutet darauf hin, dass Ihre Website überarbeitet werden muss und Sie eventuell professionelle Hilfe in Anspruch nehmen sollten.

Eine Übersicht über verschiedene Tools, die auch deutsche und europäische Standards berücksichtigen, finden Sie bei der WAI (Web Accessibility Initiative) sowie auf https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website. Zu den gängigen Tools gehören beispielsweise WAVE von WebAIM, Accessscan von Accessibe oder der Accessibilitychecker. Diese Tools identifizieren zentrale Barrierefreiheitsprobleme und geben oft auch Empfehlungen, wie diese behoben werden können.


Für eine detaillierte Analyse und um die notwendigen Anpassungen umzusetzen, sind wir gerne Ihr Ansprechpartner!

 

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab 2025 stellt Website-Betreiber vor neue Herausforderungen, bietet aber auch die Chance, digitale Angebote inklusiver und nutzerfreundlicher zu gestalten. Es ist Ihre Chance, ab 2025 nicht nur gesetzeskonform, sondern auch vorbildlich zu handeln. Machen Sie Ihre Website zu einem Ort, an dem sich wirklich jeder willkommen fühlt. Wer frühzeitig handelt und seine Website an die neuen Anforderungen anpasst, kann nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch das Potenzial seiner digitalen Präsenz voll ausschöpfen. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um Ihre Website fit für die Zukunft zu machen. Sorgen Sie dafür, dass sie barrierefrei ist – so sind Sie bestens vorbereitet.