Flashback: Was wurde aus alten Artikeln?
Am 29. Juni 2006 haben wir den nachstehenden Artikel veröffentlicht:
Im Jahr 2006 gab es eine Umfrage von TNS Emnid zum Thema E-Mail am Arbeitsplatz. Aufgrund dieser Umfrage von TNS Emnid fühlen sich 20% aller Deutschen durch elektronische Post von der Arbeit abgehalten oder gar in der Konzentration gestört. Sogar 60% finden, dass E-Mails am Arbeitsplatz oft sinnlose und überflüssige Informationen enthalten.
Bevor übereifrige Chefs jetzt auf die Idee kommen, die Postfächer abzuschalten:
Job-Mailboxen werden nicht boykottiert. Mehr als die Hälfte der Befragten gab sogar an, berufliche Mails auch in der Freizeit oder nach Dienstende zu lesen.
Was hat sich jetzt, 10 Jahre später, verändert? Wie geht man heute mit privaten Emails um?
Es gibt mittlerweile Rechtsvorschriften für den Umgang mit Mails am Arbeitsplatz. Detaillierte Informationen finden sich beim Bfdi. Vordrucke für eine Mitarbeitervereinbahrung gibt es auch, die direkt befüllt werden können.
Private Emails am Arbeitsplatz
Private E-Mails am Arbeitsplatz sind fast nicht umgehbar. Aber müssen Arbeitgeber das akzeptieren bzw. wie ist die private Kommunikation regelbar oder gar kontrollierbar?
1. IT-Richtlinie für private E-Mails am Arbeitsplatz erstellen
Die Arbeitsmittel gehören dem Arbeitgeber und werden dem Arbeitnehmer zur Erledigung der Arbeitsaufgaben zur Verfügung gestellt. Daher darf das System nur mit Genehmigung privat genutzt werden. Wenn der Arbeitgeber diese private Nutzung gestattet, kann sich daraus ein dickes Problem ergeben. Denn der Arbeitgeber wird mit der Erlaubnis zum Telekommunikations-Dienstanbeiter und unterliegt dann der Verpflichtung zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses. Er muss sicherstellen, dass Daten nicht von Dritten, z.B. der Urlaubsvertretung, gelesen werden können. Schwierig.
2. Betriebliche Regeln für den Umgang mit privaten E-Mails am Arbeitsplatz
Keine Regelung zu treffen ist die schlechteste Lösung für einen Arbeitgeber, denn wenn die Privatnutzung bekannt ist, gilt nach drei bis sechs Monaten, dass durch die Duldung eine Regel entsteht. Dienstlich bedingte private E-Mail-Kommunikation ist zulässig, wenn die Ehefrau Bescheid geben muss, dass der mann sich selbst was zu Essen machen muss, da sie Überstunden abzuleisten hat 🙂
Weitere Informationen:
- Dürfen Arbeitgeber private Emails verbieten?
- Wer private Emails am Arbeitsplatz schreibt riskiert seinen Job
Ralf Seybold ist einer der anerkanntesten SEO Experten in Deutschland. Er ist Inhaber der Premium SEO Agentur SEYBOLD – Agentur für Sichtbarkeit, Begründer des Sichtbarkeitsmanagements, IT Professional seit 1989, Internet Professional seit 1998. Regelmäßig gehört sein Unternehmen zu den Top 100 SEO Dienstleistern. Zahlreiche Auszeichnungen und Preise, sein Engagement als Speaker auf verschiedenen Konferenzen, sowie seine Arbeit als Contributor bei semrush, ahrefs, Link Research Tools und SpringerGabler haben ihm eine entsprechende Reputation eingebracht.
Ralf Seybold ist Autor verschiedener Publikationen, regelmäßig Experte bei SEMRUSH Site Clinics, IMPULSE – Das Unternehmermagazin, Experte bei Website Boosting, Speaker z.B. SEOCAMPIXX 2019, 2020, 2022; Verschiedene Preise und Auszeichnungen für Dienstleistungen und Produkte; Verfügbar als Consultant, Dienstleister und für Seminare, Vorträge