Email-Marketing - Wichtige Urteile
Die Marketing-Börse füllt das Sommerloch mit 3 aktuellen Gerichtsurteilen zu Email-Marketing:
1. Email-Adressen, die aus Formularen oder Bestellungen gewonnen werden.
2. Email-Anfragen an potenzielle Geschäftspartner.
3. Adressgewinnung mit Confirmed-Opt-In-Verfahren.
1. Email-Adressen, die aus Formularen oder Bestellungen gewonnen werden,
dürfen nicht einfach für den Newsletter verwendet werden, es sei denn, der Besteller oder Anmelder aus der Community hat diesem explizit zugestimmt.
Also: Wenn jemand in Ihrem Shop nur ein Produkt bestellt oder sich nur bei Ihnen anmeldet, dann will er nicht zwingend den Newsletter lesen. Holen Sie sich in solchen Fällen eine zusätzliche explizite Einwilligung ein (z.B. Ankreuzfeld “Ja, ich möchte Informationen per Email. Es ist mir bewusst, dass ich mich jederzeit vom Newsletter wieder abmelden kann.” Wer das Feld nicht akreuzt, will nur Infos zum Lieferstatus.
Dient das Formular NUR zur Anmeldung zu einem Newsletter sieht es anders aus
Hintergrund: Das „Payback-Urteil“ des Bundesgerichtshofs
2. Email-Anfragen an potenzielle Geschäftspartner
Auf einer Homepage muss im Impressum eine Email-Adresse angegeben werden. Diese ist aber nicht der Freibrief zur Versendung von Werbemails. Zum Beispiel freut sich ein Fußballverein über Anfragen neuer Mitglieder, nicht aber darüber, ob er mit Bannerwerbung die Vereinskasse aufbessern möchte.
Hintergrund: BGH-Urteil “Grenzen gewerblicher Nachfrage”
3. Adressgewinnung mit Confirmed-Opt-In-Verfahren …
… ist der Quasi-Standard, obwohl noch nicht zwingend vorgeschrieben. Das Amtgericht Berlin-Mitte hat einen Online-Anbieter gerügt, der nur ein Confirmed-Opt-In-Verfahren einsetzt (das ist die Bestätigung der Anmeldung zum Newsletter). Das Gericht war der Auffassung, dass das Double-Opt-In-Verfahren (eine Anmeldung muss vom Newsletterempfänger bestätigt werden) ausreichend sei, um einen Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Dieses Verfahren stellt dann auch keine unzumutbare Belästigung dar (Achtung! Keine Werbung im Bestätigungsmail einbinden!)
Hintergrund: Urteil Amtsgericht-Berlin-Mitte
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