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OLG-Urteil: Fremde Markennamen dürfen auf Google verwendet werden

Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied in einem Beschluss vom 26.2.2008 (AZ: 6 W 17/08), dass die Verwendung einer fremden Marke als Keyword für Werbung in einer Internet-Suchmaschine (z.B. Google AdWords) keine kennzeichenrechtlich relevante Benutzerhandlung darstellt.

Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass bei der Eingabe der Marke in die Suchmaschine die durch das Schlagwort (Keyword) angezeigte Werbeanzeige als solche klar und eindeutig erkennbar und von der Trefferliste getrennt dargestellt ist.

Problematisch, so der Richter, sei die Benutzung fremder Markennamen nur bei “Metatags”, die die Treferhäufigkeit eines Internetauftritts beeinflussen. “AdWords” indes würden nicht das Suchergebnis an sich und damit die Trefferliste beeinflussen, sondern lediglich die Platzierung der Werbeanzeige.

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