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Update: Datenschutzerklärung

Update:
Zumindest die Ansicht, die Einführung des Telemediengesetzes habe eine Änderung der Rechtslage bezüglich von Informationspflichten im Bereich des Datenschutzes mit sich gebracht, ist falsch.

Tatsächlich hat der Gesetzgeber die bisher bestehenden Pflichten in das neue Gesetz übernommen. Wer also bereits eine dem bisherigen Stand entsprechende Datenschutzerklärung auf seiner Website bereithält, braucht keine Änderungen vorzunehmen. Wer eine solche Erklärung allerdings bislang nicht vorgesehen hat, sollte spätestens jetzt nach Verabschiedung des Telemediengesetzes die notwendigen Maßnahmen ergreifen.

Die Branche rechnet wieder mit Abmahnungswellen!

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